Ausbildung zur Betreuungskraft + integrierte Spra

Betreuungsassistent/in gem. § 53c i.V.m. § 43b SGB XI mit integrierter Sprachförderung

Die Ausbildung hat einen Gesamtumfang von 640 U-Std. theoretisch-praktischen Unterricht, aufgeteilt in 4 Modulen à 160 U-Std. gem. § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI) und 480 Std. Praktika.

Die Ausbildung endet mit einer theoretischen Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss in einem von den Pflegekassen anerkannten detaillierten Zertifikat belegt wird.

Die Ausbildung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten beruflichen sach- und fachgerechten theoretischen Schulungsmaßnahme gemäß der aktuellen Betreuungskräfterichtlinie.

Betreuungsassistenz inkl. integrierte Sprachförderung [4.524 KB]

Grobziele der Maßnahme
Bei der Entwicklung dieser Maßnahme haben wir großen Wert auf eine praxisorientierte, also an der beruflichen Realität ausgerichtete, Vermittlung des Lehrstoffes gelegt. Die Maßnahme dient dazu, Beschäftigungsfähigkeiten herzustellen. Die durch die Ausbildung erreichte Kompetenzsteigerung in der Betreuung, wie auch im Sprachlichen schafft ein größeres Selbstwertgefühl, auch weil dadurch die Anforderungen im beruflichen Alltag gesteigert werden können. So können die Teilnehmer im Anschluss an die Maßnahme Menschen mit unterschiedlichen Arten von Demenzerkrankungen, psychischen und geistigen Behinderungen gem. § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI) u. § 45a Abs. 1 SGB XI effektiv betreuen. Betreuungskräfte arbeiten in Pflegeheimen und Tagespflegen, in denen sie als zusätzliche Kräfte eingestellt werden. Die Qualifizierung befähigt Sie aber auch als Alltagsbegleiter für andere Betreuungsdienste tätig zu werden.


Aufgaben von Betreuungsassistenten und Alltagsbegleitern
Einsatzbereiche der Betreuungsassistenten und Alltagsbegleiter sind voll- und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege. § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI) regelt die Betreuungskräfte-Richtlinien. Diese sehen keine klare Abgrenzung zwischen betreuender und pflegender Tätigkeit vor. So können die Aufgaben von Betreuungsassistenten und Alltagshelfern je nach Einrichtung divergieren. Malen und basteln, leichte Gartenarbeiten und handwerkliche Tätigkeiten gehören z.B. zum Aufgabenbereich von Betreuungsassistenten. Ebenso können jedoch auch Toilettengänge oder ähnliches mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtung anfallen.

Ziel der Tätigkeit des Betreuungsassistenten und Alltagshelfers ist es, die pflegenden Fachkräfte zu entlasten und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Altenpflegeeinrichtungen mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Sie sollen die Pflegebedürftigen im Austausch mit anderen Menschen unterstützen und deren Alltagskompetenz fördern.


Methodik
Unsere Methoden basieren auf den Grundsätzen der modernen Erwachsenenbildung. Diese zeichnen sich durch den Einsatz erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen aus, die die Teilnehmenden als ernstzunehmende Personen im Bildungsprozess beteiligen.
Unsere Teilnehmerorientierung sichert den partnerschaftlichen Umgang zwischen allen am Kursgeschehen Beteiligten, so dass die Bedürfnisse der Lernenden den Bildungsprozess bestimmen und dass die Inhalte sich an ihrer Lebenssituation orientieren und damit Praxis- und Sinnbezug gewährleistet ist.
Hiermit fördern wir die Eigenverantwortung der Teilnehmenden für ihren Lernprozess, eine Didaktik, die Lernprozesse so gestaltet, dass individuelles Lernen ermöglicht wird und autonome Erwerbsstrategien berücksichtigt werden.

Arbeitsmarktrelevanz
Die demographische Entwicklung Deutschlands sowie die verbesserte Erforschung von Alterungsprozessen, Diagnostik und neue Möglichkeiten der Prävention und Früherkennung sorgen für einen explosiv steigenden Bedarf an Pflegepersonal für Demenzerkrankte.

Demenzerkrankungen gehören zu den folgeschwersten Erkrankungen im Alter, von denen derzeit in Deutschland rund 1,7 Millionen Männer und Frauen betroffen sind.

Die jährliche Rate der Neuerkrankungen wird auf über 250.000 geschätzt. Sie sind, je nach Erkrankungsstadium in ihrem Alltag deutlich beeinträchtigt bis stark pflegebedürftig.

Doch diese Menschen sind keine Gruppe sondern Individuen mit unterschiedlichsten Kompetenzen und Defiziten aus allen sozialen und wirtschaftlichen Schichten.
So haben beispielsweise 120.000 der Demenzerkrankten einen Migrationshintergrund. Der Region des Ruhrgebietes kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu, da die Bevölkerungsdichte von Migranten durch historische Entwicklungen wie des Zuzugs von Gastarbeitern höher als der Bundesdurchschnitt ist.
Durch veränderte Lebensmodelle, die steigende Mobilität und den Rückgang der familiären Pflege kann die Betreuung der Demenzerkrankten nur durch eine fein abgestimmte psychosoziale Intervention von geschultem Pflegepersonal übernommen werden.
Aber auch Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.

Einsatzorte

Betreuungskräfte nach § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI) arbeiten in Pflegeheimen, in denen sie als zusätzliche Kräfte eingestellt werden.
Die Qualifizierung befähigt sie aber auch als Alltagsbegleiter für andere Betreuungsdienste tätig zu werden.

Veranstaltungsort
Simply Learn Bildungszentrum
Goethestr. 67
46047 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen

Dauer und Termine
7 Monate, die zweigeteilt sind in:
mehrere theoretisch-praktische Unterrichtsblöcken à 160 U.-Std im Gesamtumfang von 640 U.-Std. und
3 jeweils einmonatige Praktika (à 160 Std) in einer Pflege- oder Betreuungseinrichtung.
Der Unterricht findet in Vollzeit täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr statt. (40 U.-Std./Woche). Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.


Weitere aktuelle Termine bitte telefonisch erfragen! 02084677727

Unterrichtszeiten
Mo.-Fr. (8:30 Uhr bis 15:30 Uhr)

Kosten / Gebühren Betrag
Die Maßnahme wurde nach AZAV durch die ICG GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter.

Förderung
Für Qualifikation während Kurzarbeit geeignet
Die Förderung kann über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II) erfolgen.

Fachkundige Stelle / Zertifizierer
ICG GmbH

Zugang
Grundsätzlich sind alle interessierten Personen angesprochen, ein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss ist nicht erforderlich.
Die maßgebliche Eignung wird durch ein persönliches Beratungsgespräch festgestellt.
Hierbei sind die grundlegenden Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen ausüben möchten, insbesondere:
eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,
soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,
Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit, Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit,
die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation, Phantasie, Kreativität und Flexibilität, Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von dementiellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen,
psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen,
Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

Falls keine Erfahrungen in der Arbeit mit zu Betreuenden vorhanden sind, vermitteln wir ein fünftägiges Orientierungspraktikum, das in einem Pflegeheim vor der Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren ist.
Nach Rücksprache mit der Praktikumsstelle lässt sich ein Eindruck von der Geeignetheit des potentiellen Teilnehmers anhand der oben zu erfragenden Wesensmerkmale ermitteln.

Zielgruppe
Arbeitssuchende oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Männer, die als Betreuungskraft in einer stationären, teilstationären, ambulanten oder anderen sozialen Einrichtung an dementiellen Fähigkeitsstörungen leidenden, geistigen oder körperlich behinderten Menschen arbeiten wollen.
Eignungsfeststellung:
Die grundsätzliche Eignung wird durch ein persönliches Beratungsgespräch festgestellt.
5 Tage Orientierungspraktikum, wenn keine persönliche bzw. berufliche Erfahrung in der Pflege vorhanden ist.

Teilnehmeranzahl
Mindestens 10
Maximal 15

Lehrgangsinhalte
Betreuungskraft
gem. § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI) u. § 45a Abs. 1 SGB XI
Grundkenntnisse über Demenz und psychische Erkrankungen, sowie typische Alterskrankheiten wie Diabetes und Arthrose;
Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion;
Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation;
die Kommunikation und die Umgangsformen mit
bedürftigen Menschen;
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen;
Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen;
Kommunikation und Zusammenarbeit mit Beteiligten, z.B.
Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten.
Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten;
Erste Hilfe Kurs

Integriertes Sprachförderung
Der Kurs behandelt unter anderem erweiterte Maßnahmen bei:
Korrektes, situationsadäquates Sprechen und gute Aussprache
Authentische Betreuungssituationen,
Sach- und Fachtexte verstehen
Kultursensibler Umgang mit Klienten
Kommunikation in berufsspezifischen Situationen
Deutscher Fachwortschatz


Umfang: 640 Unterrichtsstunden

Praktikum Betreuung
Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim oder in einer Tagespflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen
Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische
Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.
Betreuung und Unterstützung bei Aktivitäten, ethische Grundhaltung, Biographiearbeit, Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote, Zusammenarbeit, Soziale Kompetenzen

Betreuungsassistenz inkl. integrierte Sprachförderung [4.524 KB]

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen