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Ausbildung zur Betreuungskraft

Ausbildung zur gerontopsychiatrischen Betreuungskraft „Demenzbegleiter“ gem. § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI)

Diese Ausbildung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten beruflichen sach- und fachgerechten theoretischen Schulungsmaßnahme gemäß der Betreuungskräfterichtlinie nach
§ 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI).
Die Ausbildung hat einen Gesamtumfang von 160 U-Std. und ist in eine Basisqualifikation, ein Betreuungspraktikum und eine Aufbauqualifikation gegliedert.
In der Einheit von theoretischer Wissensvermittlung mit fachpraktischen Übungen werden zielgerichtet praxisorientierte Fertigkeiten und Fähigkeiten ausgeprägt und in einem Betriebspraktikum arbeitsplatzorientiert vertieft.

Seit der Pflegereform 2008 können Interessierte eine Ausbildung zum Betreuungsassistenten oder Alltagsbegleiter absolvieren. Der Beruf wurde aufgrund des Personalmangels in der Pflege neu geschaffen. Betreuungsassistenten und Alltagshelfer, sollen die Pflegekräfte in ihrer Arbeit mit älteren Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen unterstützen. Auf diese Weise soll der Personalmangel in der Altenpflege gelindert werden.

Aktuelle Broschüre Betreuungskraft-2019.pdf [4.044 KB]

Grobziele der Maßnahme
Die Betreuungskräfte sollen den Pflegeheimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Die TeilnehmerInnen entwickeln eine professionelle Haltung im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen, die von einem annehmenden Menschenbild geprägt ist. Sie können pflegebedürftige Bewohner motivieren und das Wohlbefinden der Betroffenen fördern.


Aufgaben von Betreuungsassistenten und Alltagsbegleitern
Einsatzbereiche der Betreuungsassistenten und Alltagsbegleiter sind voll- und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege. § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI) regelt die Betreuungskräfte-Richtlinien. Diese sehen keine klare Abgrenzung zwischen betreuender und pflegender Tätigkeit vor. So können die Aufgaben von Betreuungsassistenten und Alltagshelfern je nach Einrichtung divergieren. Malen und basteln, leichte Gartenarbeiten und handwerkliche Tätigkeiten gehören z.B. zum Aufgabenbereich von Betreuungsassistenten. Ebenso können jedoch auch Toilettengänge oder ähnliches mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtung anfallen.

Ziel der Tätigkeit des Betreuungsassistenten und Alltagshelfers ist es, die pflegenden Fachkräfte zu entlasten und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Altenpflegeeinrichtungen mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Sie sollen die Pflegebedürftigen im Austausch mit anderen Menschen unterstützen und deren Alltagskompetenz fördern.

Methodik
Unsere Methoden basieren auf den Grundsätzen der modernen Erwachsenenbildung. Diese zeichnen sich durch den Einsatz erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen aus, die die Teilnehmenden als ernstzunehmende Personen im Bildungsprozess beteiligen.
Unsere Teilnehmerorientierung sichert den partnerschaftlichen Umgang zwischen allen am Kursgeschehen Beteiligten, so dass die Bedürfnisse der Lernenden den Bildungsprozess bestimmen und dass die Inhalte sich an ihrer Lebenssituation orientieren und damit Praxis- und Sinnbezug gewährleistet ist.
Hiermit fördern wir die Eigenverantwortung der Teilnehmenden für ihren Lernprozess, eine Didaktik, die Lernprozesse so gestaltet, dass individuelles Lernen ermöglicht wird und autonome Erwerbsstrategien berücksichtigt werden.

Arbeitsmarktrelevanz
Heute gibt es in der Bundesrepublik rund drei Millionen Menschen, die über 80 Jahre alt sind. 2050 soll demographischen Berechnungen zufolge die Zahl der über 80-Jährigen bei zehn Millionen liegen.
Deutschland altert, und die Berufswelt muss sich dem Wandel anpassen.
Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs und Betreuungsbedarf.
Mit der Zahlung von leistungsgerechten Zuschlägen zu den Pflegesätzen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Heimbewohnern nach den Regelungen des § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI) werden den Pflegeheimen finanzielle Grundlagen gegeben, eine bessere Betreuung für die Betroffenen im Sinne der von den Fachverbänden geforderten „Präsenzstrukturen“ zu organisieren, die darauf abzielen, die betroffenen Heimbewohner bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen.

Pflegeeinrichtungen wird hiermit ermöglicht, zusätzliches Betreuungspersonal für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit erheblichem Betreuungsbedarf einzustellen.

Wenn Sie eine verantwortungsvolle Beschäftigung suchen und bereit sind, sich auf neue Menschen und Erfahrungen einzulassen, ist ein Job in der Altenpflege für Sie das Richtige.

Mit dieser Maßnahme qualifizieren wir ganzheitlich auf eine neue Tätigkeit mit Perspektive vor.

Einsatzorte

Betreuungskräfte nach § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI) arbeiten in Pflegeheimen, in denen sie als zusätzliche Kräfte eingestellt werden.
Die Qualifizierung befähigt sie aber auch als Alltagsbegleiter für andere Betreuungsdienste tätig zu werden.

Veranstaltungsort
Simply Learn Bildungszentrum
Goethestr. 67
46047 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen

Dauer und Termine
4
Wochen (160 U-Std.) + 1 Monat Praktikum

08:00 - 15:00 Uhr (täglich) außer an gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden

Aktuelle Termine bitte telefonisch erfragen! 02084677727

Unterrichtszeiten
Mo.-Fr. (8:30 Uhr bis 15:30 Uhr)

Kosten / Gebühren Betrag
Die Maßnahme wurde nach AZAV durch die ICG GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter.

Förderung
Für Qualifikation während Kurzarbeit geeignet
Die Förderung kann über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II) erfolgen.

Fachkundige Stelle / Zertifizierer
ICG GmbH

Zugang
Grundsätzlich sind alle interessierten Personen angesprochen,
ein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss ist nicht
erforderlich.
Wesentliche Voraussetzungen für die Teilnahme sind jedoch
- eine Eignungsfeststellung (Beratungsgespräch)
- eine positive Einstellung gegenüber kranken, behinderten
und älteren Menschen
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit
- Empathie- und Beziehungsfähigkeit
- psychische Stabilität, Bereitschaft, im Team zu arbeiten
- 5 Tage Orientierungspraktikum, das in einem Pflegeheim vor der Maßnahme zu absolvieren ist, falls keine Erfahrungen in der Arbeit mit alten Menschen vorhanden sind.

Zielgruppe
Arbeitssuchende oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter aller Branchen. Beschäftigte in Kurzarbeit

Teilnehmeranzahl
Mindestens 10
Maximal 20

Lehrgangsinhalte
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion;
- Grundkenntnisse über Demenz und psychische Erkrankungen,
sowie typische Alterskrankheiten wie Diabetes und Arthrose;
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation;
- Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätig-
keiten;
- Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
Umfang: 100 Unterrichtsstunden

Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim
Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und
Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen
Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische
Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen
Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.
Umfang: 4 Wochen

Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das
Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit
bedürftigen Menschen;
- Rechtskunde;
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre;
- Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten;
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen
mit Demenzerkrankungen;
- Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen
oder geistigen Behinderungen;
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit Beteiligten, z.B.
Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten.
Umfang: 60 Unterrichtsstunden



Aktuelle Broschüre Betreuungskraft-2019.pdf [4.044 KB]

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