Invest In Knowledge - Invest In Your Future
Sie sind hier: Startseite » AZWV-Maßnahmenprogramm » Geprüfte Qualifizierung Pflegehelfer/in

Geprüfte Qualifizierung zum/zur Pflegehelfer/in

Pflegehelfer/in


Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/in mit Behandlungspflege gemäß §132a SGB V inkl. gerontopsychiatrischer Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft „Demenzbegleiter“ nach §87b Abs. 3, SGB XI

Die Ausbildung hat einen Gesamtumfang von 560 U-Std. und ist in einen Basiskurs Pflegehelfer/in, eine Zusatzqualifizierung Betreuungskraft gem. § 87b Abs.3 SGB XI. und in eine Aufbauqualifizierung in der
Behandlungspflege gegliedert. Die TeilnehmerInnen erwerben in einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung im Rahmen der Behandlungspflege gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe 1 u. 2.
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen, praktischen und mündlichen Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten detaillierten Zertifikat belegt werden. Die Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten beruflichen sach- und fachgerechten theoretischen
Schulungsmaßnahme gemäß der Betreuungskräfterichtlinie nach § 87b Abs.3 SGB XI.

Ausbildung zum Pflegehelfer/in [5.209 KB]


Seminarinhalte
Basiskurs Pflegehelfer/in
- Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege/Pflegemodelle
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege
- Mithilfe bei der personen- und situationsbezogenen Pflege
- Mithilfe bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
- Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
Umfang: 240 Unterrichtsstunden

Zusatzqualifizierung in der Behandlungspflege
Modul 1 „Blutdruckmessung“
Modul 2 „Ernährung im Alter und Blutzuckermessung“
Modul 3 „Medikamentengabe“
Modul 4 „Injektionen, sub cutan und Richten von Injektionen“
Modul 5 „Umgang mit Kompressionsstrümpfen“
Modul 6 „Versorgung von Dekubiti bis Grad II“
Modul 7 „Versorgung eines SPK und Umgang mit einer (PEG)“
Modul 8,9 „Flüssigkeitsbilanzierung, Augentropfen und -salben“
Modul 10 „Instillation, Klistiere, Klysma“
Modul 11 „Inhalation“
Modul 12 „Medizinische Einreibung, Durchführung
dermatologischer Bäder, Kältetherapie„
Modul 13 „Hygiene“
Modul 14 „Notfall“
Modul 15 „Haftungsrecht“
Umfang: 160 Unterrichtsstunden

Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft
- Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
- Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
Umfang: 160 Unterrichtsstunden


Gesetzliche Grundlagen:
Die Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI des GKV-Spitzenverbandes zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen schafft die Voraussetzung dafür, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte ausschließlich zulasten der Pflegeversicherung einstellen und leistungsgerechte Zuschläge zur Pflegevergütung mit den Pflegekassen vereinbaren können. Diese zusätzlichen Betreuungskräfte sollen insbesondere durch Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen (z. B. Malen und Basteln, Spaziergänge und Ausflüge etc.) das Wohlbefinden pflegebedürftiger Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen positiv beeinflussen und dürfen keine Aufgaben von ausgebildeten Altenpflegern übernehmen. Sie erhalten einen dokumentierten Schulungsnachweis über eine sach- und fachgerechte theoretische Schulung im Rahmen der Behandlungspflege LG1 und LG2 gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege, § 13 "Berechtigung zur Abgabe der Leistungen" - Einsatz von Pflegehilfskräften in der Behandlungspflege der Leistungsstufe 1 u. 2 (§37 SGB V) und Anlage 1


Arbeitsmarktrelevanz
Demografischer Wandel und medizinische Entwicklung sorgen für einen stetigen Wachstumskurs der Gesundheits- und Pflegebranche, da die Zahl der Pflegebedürftigen steigt.
Vor allem in der Alten- und Krankenpflege werden zusätzliche Beschäftigte benötigt, die das examinierte Pflegepersonal unterstützen. Der Pflegekräftemangel in Deutschland lässt sich nur mit einem Personalmix aus Pflegefachkräften und qualifizierten Pflegehilfskräften lösen.
Durch die in dieser Maßnahme angebotenen Zusatzqualifizierungen können Pflegebetriebe Ihre Personallücke
schließen und mit Ihren sonstigen Pflegekräften bzw. exam.
Altenpflegehelfern Leistungen der Behandlungspflege mit den Kostenträgern abrechnen. Gemäß den Verträgen mit den Krankenkassen in NRW können Altenpflegehelfer-/innen und sonstige geeignete Kräfte unter den folgenden Voraussetzungen und nach vorheriger Bestätigung durch die Kassen in der Behandlungspflege eingesetzt werden.
Pflegehelfer assistieren in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei einfachen Tätigkeiten der Grundpflege. Mit einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung von mindestens 160 Stunden können auch Pflegehelfer/innen mit 2 Jahren Berufserfahrung und exam. Altenpflegehelfer/innen in der Behandlungspflege vor allem in der Häuslichen Pflege tätig werden.
Mit dieser Maßnahme kann eine gezielte Qualifizierung zu einer erfolgreichen Eingliederung führen.
Parallel zur Qualifizierung ist ein 3-monatiges Praktikum in Vollzeit zu absolvieren. Dieses Praktikum wird im Rahmen des Blockunterrichts in einer Pflegeeinrichtung abgeleistet.

Veranstaltungsort
Simply Learn Bildungszentrum Sterkrade
Kantstr. 17
46145 Oberhausen / Oberhausen Sterkrade
Nordrhein-Westfalen

Dauer und Termine
14
Wochen (Blockunterricht) (480 U-Std.) + 3 Monate Praktikum

Unterrichtszeiten
Mo.-Fr. (8:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Anmeldung bis spätestens: 06.02.2012
Beginn der Veranstaltung: 13.08.2012
Ende der Veranstaltung: 13.08.2012


Kosten / Gebühren Betrag
Die Maßnahme wurde nach AZWV durch die CertEuropA GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter.

Förderung
Für Qualifikation während Kurzarbeit geeignet
Die Förderung kann über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II) erfolgen.

Fachkundige Stelle / Zertifizierer
Gemäß §84 SGB III und der Anerkennung- und Zulassungsverordnung Weiterbildung - AZWV wurde durch die Certeuropa GmbH als fachkundige Stelle eine Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen von Simply Learn für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung erteilt.
Die Maßnahmen von Simply Learn erfüllen die Anforderungen des §85 SGB III und die Anforderungen des §9 AZWV und wurden von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Fachkundigen Stelle CertEuropA GmbH zertifiziert. Zertikat-Nr. M-7833-0814
Diese Zusatzqualifizierung “Demenzbegleiter” ist durch die Registrierung beruflich Pflegender in Berlin zertifiziert. Die angegebenen Fortbildungspunkte sind mit der RbP GmbH abgestimmt.
CertEuropA GmbH
Wiener Str. 10
34127 Kassel

Zugang
Eignungsfeststellung, Orientierungspraktikum (5 Tage)

Zielgruppe
Arbeitssuchende oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Männer, die als Pflegehilfskraft in einer stationären, teilstationären, ambulanten oder anderen sozialen Einrichtung arbeiten wollen bzw. in der Betreuungsarbeit tätig sein möchten.
Exam. Altenpflegehelfer/innen bzw. Krankenpflegehelfer/innen mit dem Wunsch in den Beruf wieder zurück zu kehren. Wesentliche Voraussetzungen für die Teilnahme sind jedoch
- eine Eignungsfeststellung (Beratungsgespräch)
- 5 Tage Orientierungspraktikum, das in einem Pflegeheim vor der Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren ist, falls keine Erfahrungen in der Arbeit mit alten Menschen vorhanden sind.

Teilnehmeranzahl
Mindestens 10
Maximal 20

Lehrgangsinhalte

Theoretischer bzw. Praktischer Unterricht:
Altenpflege und Altenkrankenpflege, Lebenszeitgestaltung und Lebensraumgestaltung, Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde, Deutsch und Kommunikation, Glaubens- und Lebensfragen, Ethik, EDV, Bewerbungstraining, Hauswirtschaft (Küche, Wäscherei, Reinigung), Aktivitätsangebote, Biographiearbeit, Erste-Hilfe-Kurs, praktischer Unterricht: Grundpflege, Intimpflege, Prophylaxen, Lagerungen, Transfers, Mobilisierung, Motivation, Aktivierung, spezielle Pflege eines Sterbenden, Zubereitung von diätetischen Mahlzeiten,
Dokumentierter theoretischer Unterricht zur Behandlungspflege: Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Behandlung eines Dekubitus mit Grad 2, Klistier, Klysma, Flüssigkeitsbilanzierung, Inhalation, Injektionen, subkutan (unter die Haut), Richten von Injektionen, Auflegen von Kälteträgern, Versorgen eines suprapubischen Katheters, Medikamentengabe, Richten von ärztlich Verordneten Medikamenten, Augentropfen, medizinische Einreibungen, Versorgung bei PEG, Anziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II, Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II, Absaugen der oberen Luftwege (Bronchialtoilette), Blasenspülung, Behandlung mehrerer Dekubiti mit Grad 2, Versorgen und Überprüfen von Drainagen, Injektionen, intramuskulär (in den Muskel), Bäder zur Behandlung von Krankheiten, Stomabehandlung, Wechsel und Pflege der Trachealkanüle, Anlegen und Wechsel von Wundverbänden, Anlegen oder Wechsel von Kompressionsverbänden

Praktikum:
Anleitung, Umsetzung und Durchführung von pflegerischen Hilfstätigkeiten, Behandlungspflege LG1 u- LG2, selbständige Tätigkeit, Teamarbeit, Dokumentation, soziale Kompetenzen, Krankheitsbilder, Prophylaxen, Betreuung und Pflege, Unterstützung bei Aktivitäten, Grundkenntnisse Dokumentation, Hygiene, ethische Grundhaltung, Methodenlehre, Rechtslehre, Ernährungslehre, Hauswirtschaft, Diäten, Kostformen, Biographiearbeit, Beschäftigungs-, Aktivierungsangebote, Zusammenarbeit, Betreuungspraktikum)

Lehrgangsziel
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Pflegehelfer/innen in Rehabilitations- und geriatrischen Kliniken, in Altenpflegeheimen und allgemeinen Krankenhäusern, Altentagesstätten oder in Einrichtungen der Kurzzeitpflege. Weiterhin sind sie bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten auch im Bereich der Behandlungspflege LG1/LG2 tätig.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.