Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Der Kurs umfasst 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten und beginnt um 9:00 Uhr in Oberhausen bzw. Gelsenkirchen. Inhalte sind unter anderem der Notruf, die Helmabnahme bei bewusstlosen Motorradfahrern, die stabile Seitenlage, der Druckverband und die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Die Inhalte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben gem. § 68 Fahrerlaubnisverordnung.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Der Kurs ist speziell für Führerscheinbewerber gedacht ausser Klasse C.
Die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind für Führerscheinanwärter erforderlich oder für jeden, dessen Bescheinigung der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen länger als zwei Jahre zurück liegt. Der Kurs gilt als Unterweisung Lebensrettender Sofortmaßnahmen am Unfallort und ist für den Erwerb der Führerscheinklassen A,A1,B,BE,L,M&T erforderlich.
Wir bereiten Sie auf Situationen vor, die Ihnen am Unfallort begegnen können, ob Verletzung oder Erkrankung. Die Ausbildung besteht in der Regel aus der theoretischen Ausbildung und der praktischen Ausbildung.
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf der ihm beruhenden Rechtsverordnung, der Fahrschülerausbildungsverordnung, erteilt.
An jedem Kurstag werden Sehtestsdurchgeführt und die Passbildererstellt !



