Geprüfte Qualifizierung zum/zur Pflegehelfer/in

Pflegehelfer/in


Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/in mit Behandlungspflege gemäß §132a SGB V inkl. gerontopsychiatrischer Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft „Demenzbegleiter“ nach § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI)

Die Ausbildung hat einen Gesamtumfang von 480 U-Std. und ist in einen Basiskurs Pflegehelfer/in, eine Zusatzqualifizierung Betreuungskraft gem. § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI). und in eine Aufbauqualifizierung in der Behandlungspflege gegliedert. Die TeilnehmerInnen erwerben in einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung im Rahmen der Behandlungspflege gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe 1 u. 2.
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen, praktischen und mündlichen Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten detaillierten Zertifikat belegt werden. Die Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten beruflichen sach- und fachgerechten theoretischen
Schulungsmaßnahme gemäß der Betreuungskräfterichtlinie nach § 53c i.V.m. § 43b SGB XI (Vormals § 87b Abs.3 SGB XI).

Aktuelle Broschüre Ausbildung z. Pflegehelfer(in)-2019.pdf [6.918 KB]


Start-Termine


Seminarinhalte
Basiskurs Pflegehelfer/in
- Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege/Pflegemodelle
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege
- Mithilfe bei der personen- und situationsbezogenen Pflege
- Mithilfe bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
- Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
Umfang: 160 Unterrichtsstunden

Zusatzqualifizierung in der Behandlungspflege
Modul 1 „Blutdruckmessung“
Modul 2 „Ernährung im Alter und Blutzuckermessung“
Modul 3 „Medikamentengabe“
Modul 4 „Injektionen, sub cutan und Richten von Injektionen“
Modul 5 „Umgang mit Kompressionsstrümpfen“
Modul 6 „Versorgung von Dekubiti bis Grad II“
Modul 7 „Versorgung eines SPK und Umgang mit einer (PEG)“
Modul 8,9 „Flüssigkeitsbilanzierung, Augentropfen und -salben“
Modul 10 „Instillation, Klistiere, Klysma“
Modul 11 „Inhalation“
Modul 12 „Medizinische Einreibung, Durchführung
dermatologischer Bäder, Kältetherapie„
Modul 13 „Hygiene“
Modul 14 „Notfall“
Modul 15 „Haftungsrecht“
Umfang: 160 Unterrichtsstunden

Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft
- Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
- Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
Umfang: 160 Unterrichtsstunden


Gesetzliche Grundlagen:
Der GKV-Spitzenverband 1 hat die Betreuungskräfte-RL auf Grundlage von § 87b SGB XI a. F. am 19. August 2008 beschlossen; das Bundesministerium für Gesundheit hat sie mit Schreiben vom 25. August 2008 genehmigt. Aufgrund der Neuregelungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes und des Ersten Pflegestärkungsgesetzes erfolgten mit den Fassungen vom 6. Mai 2013 und 29. Dezember 2014 Anpassungen der Richtlinien. Auf der Grundlage der ab 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Neuregelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes in § 53c SGB XI hat der GKV-Spitzenverband die Richtlinien angepasst und die geänderte Fassung nach Anhörung der Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen und der
Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse am 23. November 2016 beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die geänderten Richtlinien mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 mit Auflagen genehmigt.




Arbeitsmarktrelevanz
Demografischer Wandel und medizinische Entwicklung sorgen für einen stetigen Wachstumskurs der Gesundheits- und Pflegebranche, da die Zahl der Pflegebedürftigen steigt.
Vor allem in der Alten- und Krankenpflege werden zusätzliche Beschäftigte benötigt, die das examinierte Pflegepersonal unterstützen. Der Pflegekräftemangel in Deutschland lässt sich nur mit einem Personalmix aus Pflegefachkräften und qualifizierten Pflegehilfskräften lösen.
Durch die in dieser Maßnahme angebotenen Zusatzqualifizierungen können Pflegebetriebe Ihre Personallücke schließen und mit Ihren sonstigen Pflegekräften bzw. exam.
Altenpflegehelfern Leistungen der Behandlungspflege mit den Kostenträgern abrechnen. Gemäß den Verträgen mit den Krankenkassen in NRW können Altenpflegehelfer-/innen und sonstige geeignete Kräfte unter den folgenden Voraussetzungen und nach vorheriger Bestätigung durch die Kassen in der Behandlungspflege eingesetzt werden.
Pflegehelfer assistieren in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei einfachen Tätigkeiten der Grundpflege. Mit einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung von mindestens 160 Stunden können auch Pflegehelfer/innen mit 2 Jahren Berufserfahrung und exam. Altenpflegehelfer/innen in der Behandlungspflege vor allem in der Häuslichen Pflege tätig werden.
Mit dieser Maßnahme kann eine gezielte Qualifizierung zu einer erfolgreichen Eingliederung führen.
Parallel zur Qualifizierung ist ein 3-monatiges Praktikum in Vollzeit zu absolvieren. Dieses Praktikum wird im Rahmen des Blockunterrichts in einer Pflegeeinrichtung abgeleistet.

Veranstaltungsort
Simply Learn Bildungszentrum
Goethestr. 67
46047 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen

Dauer und Termine
12
Wochen (Blockunterricht) (480 U-Std.) + 3 Monate Praktikum in Vollzeit



Unterrichtszeiten
Mo.-Fr. (8:00 Uhr bis 15:00 Uhr)

Maßnahmenummer

Aktuelle Maßnahmenummer bitte telefonisch erfragen! 02084677727

Kosten / Gebühren Betrag
Die Maßnahme wurde nach AZAV durch die ICG GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter.

Förderung
Für Qualifikation während Kurzarbeit geeignet
Die Förderung kann über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II) erfolgen.

Fachkundige Stelle / Zertifizierer
ICG GmbH

Zugang
Eignungsfeststellung, Orientierungspraktikum (5 Tage)

Zielgruppe
Arbeitssuchende oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Männer, die als Pflegehilfskraft in einer stationären, teilstationären, ambulanten oder anderen sozialen Einrichtung arbeiten wollen bzw. in der Betreuungsarbeit tätig sein möchten.
Exam. Altenpflegehelfer/innen bzw. Krankenpflegehelfer/innen mit dem Wunsch in den Beruf wieder zurück zu kehren. Wesentliche Voraussetzungen für die Teilnahme sind jedoch
- eine Eignungsfeststellung (Beratungsgespräch)
- 5 Tage Orientierungspraktikum, das in einem Pflegeheim vor der Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren ist, falls keine Erfahrungen in der Arbeit mit alten Menschen vorhanden sind.

Teilnehmeranzahl
Mindestens 10
Maximal 20

Praktikum:
Anleitung, Umsetzung und Durchführung von pflegerischen Hilfstätigkeiten, Behandlungspflege LG1 u- LG2, selbständige Tätigkeit, Teamarbeit, Dokumentation, soziale Kompetenzen, Krankheitsbilder, Prophylaxen, Betreuung und Pflege, Unterstützung bei Aktivitäten, Grundkenntnisse Dokumentation, Hygiene, ethische Grundhaltung, Methodenlehre, Rechtslehre, Ernährungslehre, Hauswirtschaft, Diäten, Kostformen, Biographiearbeit, Beschäftigungs-, Aktivierungsangebote, Zusammenarbeit, Betreuungspraktikum)

Lehrgangsziel
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Pflegehelfer/innen in Rehabilitations- und geriatrischen Kliniken, in Altenpflegeheimen und allgemeinen Krankenhäusern, Altentagesstätten oder in Einrichtungen der Kurzzeitpflege. Weiterhin sind sie bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten auch im Bereich der Behandlungspflege LG1/LG2 tätig.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.


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