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Bildungscheck

Der Bildungsscheck - konkretes Angebot durch das Land NRW

Bis zu 500,- EUR Förderung!

Sie sind in einem mittelständischen Unternehmen bis 250 Mitarbeiter beschäftigt und interessiert an beruflicher Weiterbildung? Wenn Sie jetzt noch in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, haben wir ein interessantes Angebot für Sie!
Die Landesregierung NRW sieht Weiterbildung als eine Investition in die Zukunft und handelt danach. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union ein Unterstützungspaket aus dem europäischen Sozialfond zusammengestellt: Den Bildungsscheck!
Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt nicht nur bis zu 50% der finanziellen Kosten Ihrer Weiterbildungs- maßnahmen, sondern stellt Ihnen auch kompetente Beraterinnen und Berater zur Seite.

Wer teilnehmen kann - Beschäftige und Betriebe

Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihr Unternehmen die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet, können Sie teilnehmen: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500,- € pro Bildungsscheck).

So geht's in der Praxis

Sie suchen eine Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe auf. Die Beratungsstelle informiert und berät über geeignete Angebote und händigt Ihnen den Bildungsscheck aus. Diesen lösen Sie bei Ihrem Bildungsträger, wie. z.B. Simply Learn, ein und lassen sich weiterbilden.


Die Fakten

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?
Beschäftigte in Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten, die ihren 1. Wohnsitz in NRW haben oder in einer Arbeitsstätte in NRW beschäftigt sind. Ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Voraussetzung
Keine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung innerhalb der letzten 2 Jahre und der Betrieb hat unter 250 Mitarbeiter.

Nach einer Beratung in einer der mehr als 200 Beratungsstellen in NRW können Interessierte oder Betriebe dort Bildungsschecks erhalten.

Förderung
50% der Schulungskosten (max. 500,- €)

Gültigkeitsdauer
Bildungsscheckinhaber/innen haben den Scheck innerhalb der auf dem Scheck eingetragenen Gültigkeitsdauer beim Weiterbildungsanbieter einzureichen.

www.bildungsscheck.nrw.de