Geprüfte Qualifizierung zum/zur Pflegehelfer/in
Pflegehelfer/in
Geprüfte Qualifizierung zum/zur Pflegehelfer/in und hauswirtschaftlichen Helfer/in mit Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft nach §87b Abs. 3, SGB XI
Weitergehende Informationen erhalten Sie von unserer speziell eingerichteten Site: www.pflegeausbildung.org
Die demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft und die Zunahme demenziel erkrankter Menschen stellen das Altenhilfesystem sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich vor neue Herausforderungen.
Aktuelle Zahlen belegen, dass ca. 60 % der Heimbewohner, bzw. 8 % der Altenbevölkerung in Deutschland demenzkrank sind. Marktorientiertes Denken impliziert zukunftsorientiertes Handeln. Hochrechnungen und Prognosen prophezeien einen noch nie gekannten Pflegenotstand für die kommenden Jahrzehnte. Berücksichtigt man ferner die demographische Entwicklung in Deutschland, entsteht dringender Handlungsbedarf!
Infolgedessen ist es dringendst geboten, im Bereich Altenpflege, Dienstleistung und Ehrenamt für die kommenden 20 – 25 Jahre genügend qualifizierte Helfer zu rekrutieren.
Geschulte, ehrenamtliche Helfer dürfen keine Mangelware sein. Sie werden in Zukunft mehr denn je gebraucht werden und finden eventuell über diesen Weg den Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Gesetzliche Grundlagen:
Die Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI des GKV-Spitzenverbandes zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen schafft die Voraussetzung dafür, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte ausschließlich zulasten der Pflegeversicherung einstellen und leistungsgerechte Zuschläge zur Pflegevergütung mit den Pflegekassen vereinbaren können. Diese zusätzlichen Betreuungskräfte sollen insbesondere durch Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen (z. B. Malen und Basteln, Spaziergänge und Ausflüge etc.) das Wohlbefinden pflegebedürftiger Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen positiv beeinflussen und dürfen keine Aufgaben von ausgebildeten Altenpflegern übernehmen. Sie erhalten einen dokumentierten Schulungsnachweis über eine sach- und fachgerechte theoretische Schulung im Rahmen der Behandlungspflege LG1 und LG2 gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege, § 13 "Berechtigung zur Abgabe der Leistungen" - Einsatz von Pflegehilfskräften in der Behandlungspflege der Leistungsstufe 1 u. 2 (§37 SGB V) und Anlage 1
Veranstaltungsort
Simply Learn Bildungszentrum Sterkrade
Kantstr. 17
46145 Oberhausen / Oberhausen Sterkrade
Nordrhein-Westfalen
Dauer und Termine
16 Wochen (480 U-Std.) + 1 Monat Praktikum
Praktikum: 04.08.2011 bis 31.08.2011
Unterrichtszeiten
Mo.-Fr. (8:30 Uhr bis 15:30 Uhr)
Anmeldung bis spätestens: 09.05.2011
Beginn der Veranstaltung: 09.05.2011
Ende der Veranstaltung: 31.08.2011
Maßn.Nr. 371-00022-11
www.pflegeausbildung.org
Kosten / Gebühren Betrag
Die Maßnahme wurde nach AZWV durch die CertEuropA GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter.
Förderung
Für Qualifikation während Kurzarbeit geeignet
Die Förderung kann über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II) erfolgen.
Fachkundige Stelle / Zertifizierer
CertEuropA GmbH
Wiener Str. 10
34127 Kassel
Zugang
Eignungsfeststellung
Zielgruppe
Arbeitssuchende oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Männer, die als Pflegehilfskraft in einer stationären, teilstationären, ambulanten oder anderen sozialen Einrichtung arbeiten wollen oder ihre Fähigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich sehen. Personen, die für die Pflege eines eigenen Angehörigen die entsprechenden Kenntnisse erwerben möchten.
Teilnehmeranzahl
Mindestens 10
Maximal 20
Lehrgangsinhalte
Theoretischer bzw. Praktischer Unterricht:
Altenpflege und Altenkrankenpflege, Lebenszeitgestaltung und Lebensraumgestaltung, Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde, Deutsch und Kommunikation, Glaubens- und Lebensfragen, Ethik, EDV, Bewerbungstraining, Hauswirtschaft (Küche, Wäscherei, Reinigung), Aktivitätsangebote, Biographiearbeit, Erste-Hilfe-Kurs, praktischer Unterricht: Grundpflege, Intimpflege, Prophylaxen, Lagerungen, Transfers, Mobilisierung, Motivation, Aktivierung, spezielle Pflege eines Sterbenden, Zubereitung von diätetischen Mahlzeiten,
Dokumentierter theoretischer Unterricht zur Behandlungspflege: Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Behandlung eines Dekubitus mit Grad 2, Klistier, Klysma, Flüssigkeitsbilanzierung, Inhalation, Injektionen, subkutan (unter die Haut), Richten von Injektionen, Auflegen von Kälteträgern, Versorgen eines suprapubischen Katheters, Medikamentengabe, Richten von ärztlich Verordneten Medikamenten, Augentropfen, medizinische Einreibungen, Versorgung bei PEG, Anziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II, Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II, Absaugen der oberen Luftwege (Bronchialtoilette), Blasenspülung, Behandlung mehrerer Dekubiti mit Grad 2, Versorgen und Überprüfen von Drainagen, Injektionen, intramuskulär (in den Muskel), Bäder zur Behandlung von Krankheiten, Stomabehandlung, Wechsel und Pflege der Trachealkanüle, Anlegen und Wechsel von Wundverbänden, Anlegen oder Wechsel von Kompressionsverbänden
Praktikum:
Anleitung, Umsetzung und Durchführung von pflegerischen Hilfstätigkeiten, Behandlungspflege LG1 u- LG2, selbständige Tätigkeit, Teamarbeit, Dokumentation, soziale Kompetenzen, Krankheitsbilder, Prophylaxen, Betreuung und Pflege, Unterstützung bei Aktivitäten, Grundkenntnisse Dokumentation, Hygiene, ethische Grundhaltung, Methodenlehre, Rechtslehre, Ernährungslehre, Hauswirtschaft, Diäten, Kostformen, Biographiearbeit, Beschäftigungs-, Aktivierungsangebote, Zusammenarbeit, Betreuungspraktikum)
Lehrgangsziel
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Pflegehelfer/innen in Rehabilitations- und geriatrischen Kliniken, in Altenpflegeheimen und allgemeinen Krankenhäusern, Altentagesstätten oder in Einrichtungen der Kurzzeitpflege. Weiterhin sind sie bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten auch im Bereich der Behandlungspflege LG1/LG2 tätig.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können