Qualifizierung zur befähigten Person für Gerüste

  • Nutzen/Preis/Dauer
  • Inhalte/Ziel/Zertifikat
  • Teilnahmevoraussetzung/Zielgruppe/Ort

Nutzen
Die Betriebssicherheitsverordnung §2 und §10 und das Arbeitsschutzgesetz §7 und §10 legen fest, dass jeder Unternehmer gewährleisten muss, dass ein Gerüst nach Abschluss der Montage von einer befähigten Person vor Übergabe an den Nutzer geprüft werden muss.

Es muss sichergestellt werden, dass die Montage ordnungsgemäß erfolgt ist.

Teilnehmerinnen erhalten in diesem Seminar die notwendigen Informationen und Kenntnisse für eine Tätigkeit als "Befähigte Person" zur Überprüfung der sicheren Funktionsfähigkeit vor Übergabe an den Gerüstbenutzer nach der DIN 4420 und TRBS 2121 iVm TRBS 1203.


Kurszeit/Dauer/Code
08:30 - 16:00 Uhr / 8 U-Std. / G101


Preis
449,00 € (zzgl. MwSt.)



...auch als Inhouse-Seminar buchbar!


Info inkl. Anfragebogen* [246 KB]


Inhalte
-
DGUV Vorschriften 1+38 (BGV A1 +C22), TRBS, DIN-Normen
- DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3; DIN EN 1004
- DIN EN 12811
- Rechtsgrundlagen, Haftungsfragen
- Gerüstaufbau und Gerüstkonstruktion
- Fragen zur Gerüsterstellung und -nutzung
- Kennzeichnungspflichten
- Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit
- Dokumentationspflichten bei Planung, Übergabe und Wartung
- Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe


Ziel
Wenn alle persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie als befähigte Person eingesetzt werden.


Seminarabschluss:
Teilnahmenachweis als Nachweis der Befähigung




...auch als Inhouse-Seminar buchbar!

Teilnahmevoraussetzung
- Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen.
- Die befähigte Person muss eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennen


Zielgruppe
Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen für die in Satz 1 genannten Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben durch
- Berufsausbildung,
- Berufserfahrung und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Mitarbeiter und Unternehmer (Führungspersonal) von Bauunternehmen, Gerüstbaufirmen (Gerüstverleih), Dach - und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen und Architekturbüros.


Schulungsort
Simply Learn® - Arbeitsschutzakademie
Goethestr. 67
46047 Oberhausen





...auch als Inhouse-Seminar buchbar!

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