Qualifizierung zur befähigten Person für Leitern

  • Nutzen/Preis/Dauer
  • Inhalte/Ziel/Zertifikat
  • Teilnahmevoraussetzung/Zielgruppe/Ort

Nutzen
Die Durchführung einer regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten ist gem. Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Betriebsfremde Leitern und Tritte müssen von Versicherten vor ihrer Benutzung außerordentlich sorgfältig auf Beschaffenheit und Eignung geprüft werden. Der Unternehmer muss dafür Personen bestellen, die die Kenntnisse nachweisen können.

Nach den Betriebsverhältnissen richten sich die Zeitabstände für die Prüfung. Unter Umständen kann dies bei andauerndem, mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern eine tägliche Prüfung bedeuten. Um das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherzustellen kommen z.B. als Maßnahmen das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach dem Seminar hat der Teilnehmer die Fähigkeiten und Kenntnisse erworben und damit die Befähigung, die Dokumentation eigenständig zu führen. Diese Schulung ist übereinstimmt mit der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208 -016 (bisherige BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten". Der Teilnehmende ist im Anschluss an die Schulung in der Lage, den Umfang, die Art und die Fristen erforderlicher Prüfungen selbständig festzulegen.
Diese Schulung vermittelt Ihnen die entsprechende Sachkunde zur befähigte Person nach BetrSichV und dem ArbschG.

Kurszeit/Dauer
08:30 - 16:00 Uhr / 8 U-Std.


Preis
349,00 € (zzgl. MwSt.)


Code
LTB2019


...auch als Inhouse-Seminar buchbar!

Info inkl. Anfragebogen* [246 KB]


Inhalte
- Rechtliche Grundlagen, DIN -Normen und Unfallverhütungsvorschriften
- BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV-Information 208-016 und TRBS 2121
- Umgang mit Leitern
- Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
- Prüfung von Leitern und Tritten
- Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
- Pflichten und Rechte der Befähigten Person und des Benutzers
- Erfahrungsaustausch, Dokumentation und Diskussion

Ziel
Wenn alle persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie als befähigte Person eingesetzt werden.


Seminarabschluss:
Teilnahmenachweis als Nachweis der Befähigung




...auch als Inhouse-Seminar buchbar!

Teilnahmevoraussetzung
- Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen.
- Die befähigte Person muss eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennen


Zielgruppe
Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen für die in Satz 1 genannten Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben durch
- Berufsausbildung,
- Berufserfahrung und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit.


Schulungsort
Simply Learn® - Arbeitsschutzakademie
Goethestr. 67
46047 Oberhausen





...auch als Inhouse-Seminar buchbar!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen