Sie sind hier: Startseite » SCC » Voraussetzung

Eingangsvoraussetzung

Um die SCC-Prüfung nach Dok. 017 oder 018 absolvieren zu können, gibt es folgende Eingangsvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
- Berufsausbildung in Deutschland nach Bundesbildungsgesetz (BBiG) oder gleich- bzw. höherwertige Qualifikation (Abschlussurkunde, Diplom, Meisterbrief, etc.)

- Berufsausbildung im Ausland mit einjähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf (Ausländische Abschlussurkunde (in deutscher oder englischer Sprache, ansonsten als Übersetzung) mit Nachweis vom Arbeitsgeber über die einjährige Berufserfahrung)

- Berufsausbildung in Deutschland nach Bundesbildungsgesetz (BBiG) oder gleich- bzw. höherwertige Qualifikation (Abschlussurkunde, Diplom, Meisterbrief, etc.)

- An- oder ungelernte Kraft mit dreijähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf (Nachweis vom Arbeitsgeber über dreijährige Berufserfahrung). Als Nachweis kann eine Bescheinigung, in der mit folgendem Text bestätigt werden sollte, dass der Teilnehmer seit mind. 3 Jahren in Ihrem Unternehmen oder in einem anderen Unternehmen in Deutschland beschäftigt ist, eingereicht werden.

Text für die Bestätigung der mind. 3-jährigen Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf:
-- hiermit bestätigen wir, dass Herr xxxxxx, geb. am ... in der Zeit von ... bis ... aufgrund seiner Berufserfahrung in unserem Unternehmen in Deutschland in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf xxxxx Fähigkeiten erworben hat, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 gem. Anlage 13 SGB VI entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeitsschutz und Umweltschutz besitzt –
- Berufsausbildung im Ausland mit einjähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten AusbildungsberufAusländische Abschlussurkunde (in deutscher oder englischer Sprache, ansonsten als Übersetzung) mit Nachweis vom Arbeitsgeber über die einjährige Berufserfahrung

- Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 017 oder Dok. 018) Zertifikat, das noch drei Monate Gültigkeit besitzt

- Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 016) Zertifikat und Nachweis über vorausgegangene SGU-Ausbildung

- Ersatzweise Schulung von mind. 24 U.-Std. Nachweis über absolvierte Schulung mit Angabe der Institution und der geschulten Inhalte


Anmeldeformular inkl. Termin 2024-2025 [274 KB]

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen