Sportgeräte - Qualifizierung zur befähigten Person
- Nutzen/Preis/Dauer
- Inhalte/Ziel/Zertifikat
- Teilnahmevoraussetzung/Zielgruppe/Ort
Nutzen
Jeder Betreiber von Sportstätten muss die Sicherheit eingesetzter Sportgeräte gewährleisten. Die Überprüfung der eingesetzten Sportgeräte kann durch eine dafür befähigte Person gem. §7 ArbSchG durchgeführt werden. Eine Person ist befähigt, wenn sie die notwendigen Kenntnisse im Bereich Sportstätten und -geräte als grundlegende Voraussetzung erlangt. Gemäß der DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte" ist festgelegt, dass die betriebenen Sportstätten und -geräte einmal pro Jahr durch die "Befähigten Personen" überprüft werden müssen. Die DGUV Information 202-044 stellt die notwendigen Fachkenntnisse dar. TeilnehmerInnen erhalten in diesem Seminar die notwendigen Informationen für eine Tätigkeit als "Befähigte Person".
Kurszeit/Dauer/Code
08:30 - 16:00 Uhr / 16 U-Std. / P101
Preis
549,00 € (zzgl. MwSt.)
Info inkl. Anfragebogen* [246 KB]
Inhalte
- DGUV rechtliche Vorschrift 1 und 81
- DGUV Information 202 044
- Brandschutzbemühungen
- Anforderungen an Bodenbeläge
- Versicherungs- und Haftungsfragen
- Gefahrenpotentiale bei Sportgeräten
- Aufbau von Sportgeräten
- Aufstellung spezieller Sportgeräte
- Technische Sicherheit bei Sportgeräten
- Dokumentationspflichten
- Mängelprüfung und Mängelbeurteilung
- allgemeine und besondere Sicht- und Funktionsprüfungen an Sportgeräten
- Beschaffenheit der Oberflächen bei Sportgeräten
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Ziel
Wenn alle persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie als befähigte Person eingesetzt werden.
Seminarabschluss:
Teilnahmenachweis als Nachweis der Befähigung
...auch als Inhouse-Seminar buchbar!
Teilnahmevoraussetzung
- Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen.
- Die befähigte Person muss eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennen
Zielgruppe
Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen für die in Satz 1 genannten Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben durch
- Berufsausbildung,
- Berufserfahrung und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Sporthallenbetreiber; Verantwortliche in Städten und Gemeinden; Personen, die mit der Wartung und Betrieb von Sportgeräten beauftragt sind
Schulungsort
Simply Learn® - Arbeitsschutzakademie
Goethestr. 67
46047 Oberhausen
...auch als Inhouse-Seminar buchbar!