Sportgeräte - Qualifizierung zur befähigten Person
- Nutzen/Preis/Dauer
- Inhalte/Ziel/Zertifikat
- Teilnahmevoraussetzung/Zielgruppe/Ort
Betreiber von Sportstätten stehen vor einer entscheidenden Aufgabe: die umfassende Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte zu gewährleisten. Ob Turnhallen, Sportplätze oder Fitnessbereiche – jeder Bereich muss so ausgestattet sein, dass die Sportgeräte den Nutzer
absolute Verlässlichkeit bieten. Ausfälle und Gefahrenquellen zu vermeiden ist nicht nur ein Gebot der Verantwortung, sondern auch rechtlich zwingend vorgeschrieben. Die regelmäßige Prüfung dieser Sportgeräte ist daher ein Muss und wird durch eine geschulte „Befähigte Person“ nach §7 des Arbeitsschutzgesetzes vorgenommen. Genau diese Qualifikation können Sie in unserer Schulung erwerben.
Was bedeutet es, eine „Befähigte Person“ zu sein? Eine solche Person bringt die fundierten Fachkenntnisse mit, um Sportstätten und deren Geräte auf Herz und Nieren zu prüfen. Diese Expertise ist nicht optional – sie ist gesetzlich gefordert und Voraussetzung dafür, dass eine Anlage in sicherem Zustand bleibt. Die DGUV Information 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte“ regelt genau, dass diese Prüfungen mindestens einmal jährlich erfolgen müssen. Eine „Befähigte Person“ zu sein, heißt also, sich das nötige Fachwissen anzueignen, um die Sicherheit von Sporteinrichtungen und -geräten kompetent zu beurteilen und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Mit unserer Schulung erhalten Sie genau diese Wissensbasis.
Während des Seminars vermitteln wir Ihnen praxisnah und umfassend, was Sie für Ihre Tätigkeit als „Befähigte Person“ benötigen. Sie lernen, wie Sie die Sicherheit der Geräte zuverlässig beurteilen, wie potenzielle Mängel erkannt und korrekt dokumentiert werden, und welche Maßnahmen bei Beanstandungen erforderlich sind. Dabei orientieren wir uns an der DGUV Information 202-044, die eine klare Leitlinie für die Anforderungen und Vorgehensweisen bei der Inspektion und Wartung von Sportgeräten und -einrichtungen vorgibt. Wir machen Sie fit für eine Aufgabe, die in jeder Sportstätte unverzichtbar ist – ob als Betreiber
oder als verantwortliche Mitarbeiter, der oder die für die regelmäßige Inspektion zuständig ist.
Die Teilnehmer unseres Seminars werden intensiv geschult, um diese verantwortungsvolle Rolle mit fundiertem Fachwissen und Selbstsicherheit zu übernehmen. Nach Abschluss der Schulung besitzen Sie die Qualifikationen, die Sie als Ansprechpartner
für die Sicherheitsprüfung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auszeichnen. Sie haben das Wissen und die Kompetenz, um in jeder Sportstätte für ein Maximum an Sicherheit zu sorgen – und sich und andere auf die Gewissheit zu verlassen, dass die eingesetzten Geräte ordnungsgemäß und gefahrlos zu nutzen sind.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und investieren Sie in Ihre Kompetenz und die Sicherheit der von Ihnen betreuten Sportanlagen. Mit diesem Seminar sichern Sie sich das Fachwissen und die Qualifikation, die Sie benötigen, um als „Befähigte Person“ in der Sportstättenwelt unverzichtbar zu werden. Buchen Sie noch heute – für die Sicherheit Ihrer Sportstätte und das Vertrauen Ihrer Nutzer!
Nutzen
Jeder Betreiber von Sportstätten muss die Sicherheit eingesetzter Sportgeräte gewährleisten. Die Überprüfung der eingesetzten Sportgeräte kann durch eine dafür befähigte Person gem. §7 ArbSchG durchgeführt werden. Eine Person ist befähigt, wenn sie die notwendigen Kenntnisse im Bereich Sportstätten und -geräte als grundlegende Voraussetzung erlangt. Gemäß der DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte" ist festgelegt, dass die betriebenen Sportstätten und -geräte einmal pro Jahr durch die "Befähigten Personen" überprüft werden müssen. Die DGUV Information 202-044 stellt die notwendigen Fachkenntnisse dar. TeilnehmerInnen erhalten in diesem Seminar die notwendigen Informationen für eine Tätigkeit als "Befähigte Person".
Kurszeit/Dauer/Code
08:30 - 16:00 Uhr / 16 U-Std. / P101
Preis
549,00 € (zzgl. MwSt.)
Info inkl. Anfragebogen* [246 KB]
Inhalte
- DGUV rechtliche Vorschrift 1 und 81
- DGUV Information 202 044
- Brandschutzbemühungen
- Anforderungen an Bodenbeläge
- Versicherungs- und Haftungsfragen
- Gefahrenpotentiale bei Sportgeräten
- Aufbau von Sportgeräten
- Aufstellung spezieller Sportgeräte
- Technische Sicherheit bei Sportgeräten
- Dokumentationspflichten
- Mängelprüfung und Mängelbeurteilung
- allgemeine und besondere Sicht- und Funktionsprüfungen an Sportgeräten
- Beschaffenheit der Oberflächen bei Sportgeräten
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Ziel
Wenn alle persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie als befähigte Person eingesetzt werden.
Seminarabschluss:
Teilnahmenachweis als Nachweis der Befähigung
...auch als Inhouse-Seminar buchbar!
Teilnahmevoraussetzung
- Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen.
- Die befähigte Person muss eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennen
Zielgruppe
Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen für die in Satz 1 genannten Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben durch
- Berufsausbildung,
- Berufserfahrung und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Sporthallenbetreiber; Verantwortliche in Städten und Gemeinden; Personen, die mit der Wartung und Betrieb von Sportgeräten beauftragt sind
Schulungsort
Simply Learn® - Arbeitsschutzakademie
Goethestr. 67
46047 Oberhausen
...auch als Inhouse-Seminar buchbar!