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WeGebAU-Programm

Nutzen Sie "Zwangspausen" um sich weiterzubilden!



Nutzen Sie Zwangspausen, um sich weiterzubilden

Das Sonderprogramm WeGebAU des Bundes eröffnet Älteren und Geringqualifizierten Chancen in Unternehmen. Es sichert bestehende Arbeitsplätze in Betrieben durch fachliche Qualifizierung.

Der Wirtschaftsaufschwung ist da, der Bedarf an Fachkräften steigt und nicht immer bietet der Arbeitsmarkt die geeigneten Bewerber und Bewerberinnen. Sie selbst beschäftigen bereits bewährte, aber ungelernte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, denen nur eine entsprechende Qualifizierung oder ein Berufsabschluss fehlt?

In dieser Situation unterstützen wir Sie mit unserem Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen), in dem wir Zuschüsse zum Lohn/Gehalt zahlen und die Kosten für die Weiterbildung übernehmen.

Förderung Geringqualifizierter
Am Programm teilnehmen können Beschäftigte im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren nicht im erlernten Beruf tätig waren, in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt werden und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können o d e r
bisher keinen Berufsabschluss erworben haben.

Welche Kosten werden übernommen?
Sie als Arbeitgeber erhalten einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) zum Lohn/Gehalt einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit, in der der Mitarbeiter wegen der Qualifizierung keine Arbeitsleistung erbringen kann. Erstattet werden die Lehrgangskosten. Darüber hinaus werden im Einzelfall Zuschüsse zu zusätzlich anfallenden Fahrkosten bzw. zu den Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung gezahlt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Die geförderte Bildungsmaßnahme muss mindestens 4 Wochen (160 Std.) dauern und zu einen anerkannten Berufsabschluss bis Facharbeiterebene oder einer Teilqualifikation führen, sofern die Inhalte Teilen einer dualen Berufsausbildung nach BBiG entsprechen. Sowohl die Maßnahme als auch der Bildungsträger müssen durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens für die Dauer der Weiterbildung bestehen.

Förderung Älterer
In jedem Betrieb gibt es Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Firma und die Kunden in und auswendig kennen und auf die Sie sich als Arbeitgeber unbedingt verlassen können. Aber: Bei den neuesten Entwicklungen sind sie nicht mehr ganz up to date.
Was liegt da näher, als diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den neuesten Stand zu bringen! Mit unserem Programm WeGebAU machen wir es möglich, indem wir Zuschüsse bei der Weiterbildung älterer Mitarbeiter zahlen.

Wer wird gefördert?
Beschäftigte Fachkräfte mit jeder Ausbildung, die bei Beginn der Qualifizierung das 45. Lebensjahr vollendet haben und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Außerdem werden sie vom Arbeitgeber für die Teilnahme an der Qualifizierung freigestellt und erhalten weiterhin Arbeitsentgelt.

Was wird gefördert?
Geeignete Bildungsmaßnahmen mit mindestens vierwöchiger Dauer (160 Std.), die außerhalb des eigenen Betriebes, aber während der betriebsüblichen Arbeitszeiten durchgeführt werden, und deren vermittelte Kenntnisse auch in anderen Betrieben anwendbar sind. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme müssen durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Wie wird gefördert?
Erstattet werden die Lehrgangskosten. Darüber hinaus werden im Einzelfall Zuschüsse zu zusätzlich anfallenden Fahrkosten bzw. zu den Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung gezahlt.

Ansprechpartner für Arbeitgeber ist die jeweilige Jobcenter vor Ort oder der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.
Telefon: 01801-664466 (3,9 Cent/Minute)

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